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Nettogewicht 4,76 g — und warum daraus keine Menge folgt

Auf der Adenicil-Packung stehen zwei Zahlen: 0,476 g je Kapsel und 4,76 g netto. Was dort nicht steht, sind Milligramm je Zutat. Dieser Text erklärt, warum man das eine aus dem anderen nicht ausrechnen kann — und was auf einer Packung überhaupt stehen muss.

Was die beiden Zahlen bedeuten

Das Kapselgewicht ist die Masse der gefüllten Kapsel samt Hülle. Das Nettogewicht ist dasselbe, mal zehn: 0,476 g × 10 ergibt 4,76 g.

Beide Angaben beschreiben also Gesamtmassen. Keine von ihnen sagt, wie sich diese Masse auf die Bestandteile verteilt.

Die Hülle zählt mit

Die Gelatinehülle ist Teil der gewogenen Masse. Von den 0,476 g entfällt ein Teil auf sie — wie viel, steht nicht auf der Packung.

Schon deshalb lässt sich nicht einmal sagen, wie viel Pulver überhaupt in der Kapsel ist, geschweige denn, wie es sich aufteilt.

Füllstoffe sind der zweite Unbekannte

Kapseln enthalten regelmäßig technologische Hilfsstoffe: Füllmittel, Fließregulierungsmittel, Trennmittel. Sie wiegen mit, sind aber keine der vier genannten Zutaten.

Ein Pulvergewicht wäre also noch immer kein Zutatengewicht. Wie groß der Anteil solcher Hilfsstoffe ist, hängt vom Hersteller ab und steht auf keiner Packung.

Was eine Packung nennen muss

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 ist das Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge des Gewichts anzugeben. Das sagt, was mehr und was weniger ist — nicht, wie viel.

Die Reihenfolge ist damit eine Rangfolge, keine Mengenangabe.

Wo Mengen tatsächlich vorgeschrieben sind

Für Nahrungsergänzungsmittel verlangt die Richtlinie 2002/46/EG, die Mengen der Nährstoffe in Zahlen und bezogen auf die empfohlene Tagesportion anzugeben, bei Vitaminen und Mineralstoffen zusätzlich als Prozentsatz der Referenzwerte.

Diese Zahlen fehlen auf der vorliegenden Packung — und wir tragen sie hier nicht nach, weil wir sie nicht kennen.

Was das für Zink bedeutet

Zink ist die einzige Zutat mit zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben. Ob eine solche Angabe verwendet werden darf, hängt an der Menge je Tagesportion.

Ohne Mengenangabe lässt sich das von außen nicht prüfen. Deshalb zitieren wir die Angaben im Wortlaut der Verordnung und rechnen nichts um.

Was bei Pflanzenauszügen zusätzlich fehlt

Bei Auszügen käme es nicht nur auf die Milligramm an, sondern auch auf das Verhältnis von Rohstoff zu Auszug und auf den verwendeten Pflanzenteil.

Beides nennt die Packung nicht. Zwei Präparate mit identischer Milligrammzahl können deshalb sehr Unterschiedliches enthalten.

Woran man eine ausführliche Deklaration erkennt

Eine Packung, die mehr verrät, zeigt eine Tabelle je Tagesportion: Zutat, Menge in Milligramm, bei Mineralstoffen der Prozentsatz der Referenzmenge, bei Auszügen das Verhältnis und der Pflanzenteil.

Fehlt die Tabelle, bleibt die Zutatenliste — eine Rangfolge ohne Zahlen.

Was die Reihenfolge immerhin verrät

Ganz ohne Information ist die Rangfolge nicht: Die zuerst genannte Zutat wiegt am meisten, die zuletzt genannte am wenigsten. Auf der Vorderseite der Adenicil-Packung steht Zink an erster Stelle.

Mehr folgt daraus aber nicht. Eine Rangfolge sagt nichts über Abstände — zwischen Platz eins und Platz zwei kann ein Vielfaches oder fast nichts liegen.

Warum wir das so stehen lassen

Man könnte Zahlen aus Vergleichsprodukten übernehmen oder aus der Masse schätzen. Beides wäre erfunden. Was nicht auf der Packung steht, steht auch hier nicht.

Verbindlich ist ohnehin das Etikett des gelieferten Produkts: Weicht es von dieser Seite ab, gilt in jedem Fall das Etikett auf der Packung.

Quellen

  1. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel — Artikel 18: Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge des Gewichts.
  2. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 — Anhang VII: Regeln zur Bezeichnung von Zutaten.
  3. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 — Artikel 9: Verzeichnis der verpflichtenden Angaben.
  4. Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel — Artikel 8: Angabe der Nährstoffmengen in Zahlen, bezogen auf die empfohlene Tagesportion.
  5. Richtlinie 2002/46/EG — Angabe von Vitaminen und Mineralstoffen als Prozentsatz der Referenzwerte.
  6. Richtlinie 2002/46/EG, Anhang I — Einheiten für Vitamine und Mineralstoffe.
  7. Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben — Bindung zulässiger Angaben an Bedingungen der Verwendung.
  8. Verordnung (EU) Nr. 432/2012 — Liste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben und die zugehörigen Verwendungsbedingungen.
  9. EU-Register der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel.
  10. Fachliteratur zur Kapselherstellung: Anteil der Hülle an der Gesamtmasse einer gefüllten Hartkapsel.
  11. Fachliteratur zu Hilfsstoffen in Kapselfüllungen: Füllmittel, Fließregulierungsmittel, Trennmittel.
  12. Fachliteratur zu Pflanzenauszügen: Bedeutung des Droge-Extrakt-Verhältnisses und des verwendeten Pflanzenteils.
  13. Leitlinien zur Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln: Tabelle je Tagesportion als übliche Darstellungsform.
  14. Packung Adenicil: Angabe 0,476 g je Kapsel und 4,76 g Nettogewicht, ohne Milligramm-Angaben und ohne Prozentwerte der Referenzmenge.

Adenicil: vier Zutaten, zehn Kapseln, 49 €

Auf der Vorderseite stehen vier Zutaten: Zink, Tribulus, Weidenröschen und Maca. Was dort fehlt, benennen wir ebenso deutlich wie das, was dort steht.

In der Packung sind zehn Gelatinekapseln, laut Verkäufer eine Kapsel täglich zu einer Mahlzeit. Der Preis beträgt 49 € einschließlich Lieferung, bezahlt wird beim Boten.

Per Nachnahme bestellen – 49 €